Das Erbrecht befasst sich mit sämtlichen Fragen rund um den bereits eingetretenen oder zukünftigen Erbfall.
Nach Eintritt des Erbfalles beschäftigt sich das Erbrecht mit der Frage, wer zu welchem Anteil Erbe wird, was auch davon abhängt, ob der Erblasser ein Testament errichtet hat oder nicht. Nach dem Erbfall kommt es bedauerlicherweise häufig zu familiären Streitigkeiten und Auseinandersetzungen über den Nachlass. Jedoch auch dann, wenn sich die sogenannte Erbengemeinschaft einig ist, ist häufig eine Auseinandersetzung nötig. Wir beraten und vertreten Sie sowohl als Alleinerbe, als auch bei Streitigkeiten unter Miterben. Darüber hinaus sind wir Ihnen behilflich, wenn es um die einvernehmliche Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geht. Das Ziel unserer Tätigkeit ist dabei im Sinne der Erhaltung des Familienfriedens zunächst darauf gerichtet, auch bei zerstrittenen Miterben eine außergerichtliche Lösung zu finden. Ist dies nicht möglich, vertreten wir Sie im Rahmen streitiger, gegebenenfalls gerichtlicher Erbauseinandersetzung. Der zweite wesentliche Bereich des Erbrechtes liegt in der Vertretung und Beratung bei der Gestaltung von letztwilligen Verfügungen, also insbesondere Testamenten und Erbverträgen. Niemand macht sich gerne Gedanken über den eigenen Tod. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dieser Frage und die Schaffung entsprechender Regelungen helfen nicht nur, spätere Streitigkeiten unter Angehörigen nach dem Tod des Erblassers zu vermeiden, sondern kann auch dazu beitragen, die Erbmasse subjektiv gerecht zu verteilen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind in diesem Zusammenhang sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen umfassend und werden durch uns kompetent vorgeführt und umgesetzt.