Das Verkehrsrecht umfasst die Verfolgung eigener Schadensersatzansprüche aber auch die Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüche Dritter aus Verkehrsunfällen. Dazu gehört selbstverständlich der Verteidigung in damit Zusammenhängenden Straf- und Bußgeldsachen.
Bei Problemen im Ausland findet nicht selten das ausländische Recht Anwendung. Die fehlenden Kenntnisse in diesem Bereich führen oft dazu, dass „Geld verschenkt wird“ oder in Unkenntnis Ansprüche im Ausland geltend gemacht werden, die aufgrund internationaler Vorschriften auch am Sitz der Partei in Deutschland geltend gemacht werden können.