Der Schwerpunkt unseres Tätigkeitsbereichs liegt im gesamten Zivilrecht nebst Nebengebieten. Das Zivilrecht – manchmal auch als „normales“ Privatrecht bezeichnet – beschreibt und regelt die privaten Rechtsbeziehungen von natürlichen Personen untereinander, zwischen natürlichen und juristischen Personen untereinander. Das Zivilrecht ist vom öffentlichen Recht und dem Strafrecht abzugrenzen.
Die wesentlichen Regelungen ergeben sich dabei in erster Linie aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Daneben sind viele weitere Gesetze, z.B. Handelsgesetzbuch, Wohnungseigentumsgesetz etc. relevant.
Durch die Umsetzung europäischer Richtlinien haben sich vielfältige Änderungen im Zivilrecht ergeben, deren Auswirkungen gerade im Bereich des Kaufrechts und der Gewährleistungsregelung erhebliche Vorteile für den Verbraucher gebracht haben (Verlängerung der Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre). Bei der Durchsetzung dieser Rechte kommt es auf die Kenntnis der besonderen Regelungen z. B. auch im Mietrecht, Kaufrecht und Handelsrecht an.
Bei uns finden Sie praxisgerechte Lösungen für Ihre entsprechenden Rechtsprobleme. Unsere Tätigkeit kann dabei sowohl in einer vorbeugenden Beratung bestehen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Weiter beraten wir Sie, wenn bereits eine Streitigkeit entstanden ist und sind dabei behilflich, zur Vermeidung etwaiger Rechtsstreitigkeiten außergerichtliche Lösungen zu finden.
Wenn dies nicht mehr möglich ist, scheuen wir uns auch nicht, Sie mit allem Nachdruck und allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln erfolgreich in gerichtlichen Verfahren zu vertreten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sowohl unsere Rechtsanwälte als auch unsere Mitarbeiter sich ständig fort- und weiterbilden. Die Dynamik des Rechts und die sich ständig ändernde Gesetzgebung machen dies einerseits unumgänglich, andererseits für uns selbstverständlich.
Insbesondere behalten wir stets die „kaufmännischen“ Gesichtspunkte innerhalb des Vorgehens für Ihre Interessen im Blick, um nicht „mit Kanonen auf Spatzen“ zu schießen, wie es so treffend heißt – eine Kosten- und Nutzen-Analyse ist daher selbstverständlich.