Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzesbuches geregelt und beschreibt die Rechtsbeziehung innerhalb der Ehe und der Verwandtschaft, rechtliche Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft. Der Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt dabei zweifelsohne im Bereich der Ehescheidung, der im allgemein eine einjährige Trennungszeit vorauszugehen hat.
Aber auch verwandtschaftliche Beziehungen außerhalb der Ehe bieten erhebliches Streitpotenzial. Wir beraten Sie vorbeugend, werden aber auch schlichtend oder vor Gericht für sie tätig, um Ihre Interessen durchzusetzen. Der Gesetzgeber schreibt mittlerweile in fast allen familienrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes nicht ohne Grund vor. Es gibt insbesondere bei längerer Ehezeit eine Vielzahl von Verstrickungen und Verquickungen der Ehepartner nicht nur in persönlicher, sondern auch in finanzieller Hinsicht.
Damit das Ende der Beziehung nicht zugleich neben dem persönlichen auch noch zu einem finanziellen Fiasko führt, ist eine anwaltliche Beratung, die sämtliche Chancen und Risiken bei der Auflösung der Gemeinsamkeiten aufzeigt, aus unserer Sicht eine unabdingbare Notwendigkeit. Und zwar dafür, dass Sie als unser Kunde und Auftraggeber dann eine wohldurchdachte und möglichst gut beratene eigene Entscheidung an diesem Wendepunkt des eigenen Lebens treffen können. Damit das Ende der Beziehung nicht zugleich neben dem persönlichen auch noch zu einem finanziellen Fiasko führt, ist eine anwaltliche Beratung, die sämtliche Chancen und Risiken bei der Auflösung der Gemeinsamkeiten aufzeigt, aus unserer Sicht eine unabdingliche Notwendigkeit.
Neben dem in Folgenden noch näher beschriebenen Bereichen des Familienrechtes vertreten wir Sie bei Fragen der Adoption, im Recht der nichtehelichen Lebenseigenschaften, im Vormundschaft- und Betreuungsrecht, bei Fragen der Vaterschaftsanfechtung oder Feststellung sowie im Sorge- und Umgangsrecht mit minderjährigen Kindern.
Auch im Rechtsgebiet des Familienrechts wartet Herr Josef Heres mit langjähriger Berufserfahrung auf, ebenso wie Frau Dr. Bettina Konsor, die darüber hinaus aufgrund ihres Fachanwaltstitels für Familienrecht als besonders qualifiziert ausgewiesen ist.
Unter Scheidungsrecht wird derjenige Teil des Familienrechts verstanden, der die Regelungen enthält, die im Fall einer Trennung und Scheidung von Eheleuten oder eingetragener Lebenspartner gelten. Der Scheidung einer Ehe hat im Allgemeinen ein einjähriges Trennungsjahr vorauszugehen. Doch schon mit der Trennung der Eheleute sind zahlreiche Rechtsfragen zu lösen. Hierzu gehören vornehmlich die Ansprüche auf Trennungs- und Kindesunterhalts sowie Ansprüche auf Auskunft zur späteren Vermögensauseinandersetzung. Auch Streitigkeiten um die Ehewohnung und den Hausrat sind typische Trennungsprobleme.
Schon in der Trennungsphase können die Parteien mit unserer Hilfe wesentliche Weichen zu Vermeidung umfassender und kostenintensiver gerichtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit der späteren Scheidung stellen. Wir beraten und begleiten Sie bei der Erarbeitung und dem Abschluss sogenannter Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung, in denen sämtliche Streitpunkte der Trennung und der späteren Scheidung einvernehmlich und verbindlich geregelt werden, sodass nach Ablauf des Trennungsjahres gegebenenfalls eine einvernehmliche Scheidung stattfinden kann. Wenn eine Einigung nicht gelingt, sind die Streitigkeiten im Scheidungsverfahren zu klären, in denen der Gesetzgeber zwingen vor Gericht die Vertretung durch Rechtsanwälte vorschreibt. Im Scheidungsverfahren wird nicht nur die Ehe geschieden. Auch die Frage der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens, der Aufteilung von in der Ehe eingegangenen Schuldverpflichtungen, die Unterhaltsansprüche der Ehegatten und der Kinder, die Regelung etwaigen Zugewinnausgleichs, Fragen zum Umgang- und Sorgerecht, zur Zuweisung der Ehewohnung, zum Hausrat und zum Versorgungsausgleich können gegebenenfalls Bestandteils des Scheidungsverfahrens sein. Da die finanziellen und emotionalen Auswirkungen auf die Parteien erheblich sein, ist eine kompetente anwaltliche Betreuung unumgänglich.
Das Unterhaltsrecht befasst sich mit den Unterhaltsansprüchen, die Eheleute untereinander im Falle einer Trennung und Scheidung, minderjährigen oder volljährigen Kindern gegenüber ihren Eltern, und in durchaus nicht seltenen Fällen gegenüber ihren volljährigen Kindern geltend machen können. Wir ermitteln nicht nur Ihre aktuellen Unterhaltsansprüche oder beurteilen die Richtigkeit von Unterhaltsansprüchen, die Ihnen gegenüber gestellt werden, wir überprüfen diese auch in Ansehung veränderter Umstände und vertreten Sie hinsichtlich etwaiger Abänderungsmöglichkeiten.